Für die Nutzung sind einige technische und rechtliche Dinge zu beachten, beide in Kombination:
1 – Sendeleistung
In DE ist der Betrieb von Sendern für die Bildübertragung auf 25mW beschränkt. Da mit der Brille nur auf Sichtweite geflogen werden darf, stellt das kein Problem dar.
Neben der Basisangabe der Hersteller haben verschiedene Tests gezeigt, dass die tatsächliche Sendeleistung abweichen kann, wenn z.B. die Antennen nicht die Richtige ist, wird die Reichweite stark eingeschränkt. Auch ungenaue Produktionsverfahren stellen eine Herausforderung dar und beeinflussen die Sendeleistung.
Ein All-In-One Paket (AIO) mit Sender und Kamera für z.B. 20-30€ wird nicht die selbe Genauigkeit bei den Frequenzen und der Sendeleistung haben, wie ein Markensender, der alleine ohne Kamera schnell das doppelte kosten kann.
D.h. nicht, dass die AIO-Paket grundsätzlich schlecht sind – es kommt einfach auf Deinen Anwendungsfall an.
2 – Abfluggewicht
Das Gewicht ist entscheidend dafür, ob:
- Ab 250g Abfluggewicht:
- Eine Markierung (brandfest, Name und Anschrift) angebracht werden muss.
- Du einen Spotter beim Fliegen mit der Brille benötigst.
- Oder sogar ein Führerschein notwendig ist (ab kg-Bereich).
Achtung:
Details dazu unterliegen der ständigen Veränderung und können auf den einschlägigen Seiten mitverfolgt werden:
- Die neue Drohnen-Verordnung (07.04.2017)
- BMVI “Klare Regeln für Betrieb von Drohnen”
- Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zum Betrieb unbemannter Fluggeräte
Das Abfluggewicht, wie der Name schon sagt, beinhaltet ALLES was fliegt: Den Copter, die Batterie und auch die mögliche Action-Kamera, welche Du zusätzlich drauf packst. Es empfiehlt sich die Gewichte seiner Flugkombinationen (grob) zu kennen.
Hinweis – Micro Racer, Tiny Whoop’s
Auch wenn die kleinen Whoops grundsätzlich harmlos sind: Wer damit draussen fliegt, braucht ebenfalls eine Versicherung!